Verlängerung der Elternzeit: Fristen, Antrag und Regeln

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Die Verlängerung der Elternzeit ist möglich, hängt aber vom Zeitraum ab. Solange die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes noch nicht verbindlich erklärt ist, genügt ein neuer Antrag mit sieben Wochen Vorlauf. Für bereits festgelegte Zeiten braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.

Kurzantwort: Elternzeit lässt sich verlängern, indem ein weiterer Zeitraum in Textform beim Arbeitgeber angemeldet wird. Die Frist beträgt sieben Wochen bis zum dritten Geburtstag und 13 Wochen danach. Bereits erklärte Zeiten ändert nur der Arbeitgeber mit seiner Zustimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Elternteil sind bis zu 36 Monate Elternzeit möglich.
  • Bis zu 24 Monate lassen sich bis zum achten Geburtstag aufheben.
  • Anmeldefristen: sieben Wochen (bis drittes Jahr) oder 13 Wochen (danach).
  • Der Kündigungsschutz gilt auch für die verlängerte Elternzeit.

Elternzeit verlängern: Was das Gesetz erlaubt

Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Nach § 15 BEEG besteht der Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten darf zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag genommen werden. Insgesamt kommt jeder Elternteil damit auf höchstens drei Jahre.

Die Verlängerung regelt § 16 Absatz 3 BEEG. Die Elternzeit kann im Rahmen von § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel der Anspruchsberechtigten. Kann dieser Wechsel aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden, darf die Verlängerung verlangt werden.

Verlängerung der Elternzeit beantragen: Schritt für Schritt

Bei der Anmeldung erklären Eltern, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen wollen. Diese Erklärung bindet. Wer später mehr Zeit braucht, meldet den nächsten Abschnitt neu an. Der Ablauf:

  • Den gewünschten Zeitraum festlegen und das Enddatum berechnen.
  • Die Frist prüfen: sieben Wochen vor dem Start bis zum dritten Geburtstag, sonst 13 Wochen.
  • Den Antrag in Textform stellen. Ein unterschriebener Brief, ein Scan oder eine E-Mail reichen laut Gesetz.
  • Eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber verlangen. Er hat die Elternzeit zu bescheinigen.
  • Bei bereits erklärten Zeiten das Gespräch suchen und die Zustimmung schriftlich festhalten.

Fristen für die Elternzeit-Verlängerung im Überblick

Zeitraum im Leben des Kindes Frist vor Beginn Besonderheit
Bis zum dritten Geburtstag 7 Wochen Erklärung für zwei Jahre nötig
Zwischen drittem und achtem Geburtstag 13 Wochen Bis zu 24 Monate übertragbar
Dritter Abschnitt nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen Arbeitgeber kann binnen acht Wochen ablehnen

Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern

Der Arbeitgeber muss nicht jeder Änderung zustimmen. Dennoch lohnt ein Gespräch. Viele Betriebe sind flexibel, weil sie die Vertretung längst geplant haben. Hilfreich sind konkrete Vorschläge, etwa eine Verlängerung um drei oder sechs Monate.

Mehr zur Freistellung bei kranken Kindern steht im Beitrag Kind krank: Tage und Ansprüche.

Elternzeit aufteilen und übertragen

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen. Das Familienportal des Bundes beschreibt die Möglichkeiten im Überblick. Wer mehr als drei Abschnitte will, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers.

Kurzantwort: Die Elternzeit gilt bis zum dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate lassen sich bis zum achten Geburtstag aufheben. Das ist die häufigste Form der Verlängerung.

Der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag kann aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Der Arbeitgeber hat dafür acht Wochen nach Zugang des Antrags Zeit. Mehr dazu im Beitrag Erster Kindergartentag.

Kündigungsschutz bei verlängerter Elternzeit

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit dem Verlangen der Elternzeit. Er setzt frühestens acht Wochen vor dem Start ein, bei Zeiten nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen davor. Eine Kündigung ist dann nur nach Zulässigerklärung durch die Aufsichtsbehörde möglich.

Schon die Schwangerschaft bringt eigene Schutzregeln mit. Einen Überblick liefert der Beitrag zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.

Teilzeit, Urlaub und Elterngeld während der Verlängerung

Während der Elternzeit dürfen Eltern im Durchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Bereits erworbener Resturlaub geht nicht verloren.

Das Elterngeld läuft getrennt von der Elternzeit. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile es nutzen. Wer die Elternzeit verlängert, bekommt dadurch kein längeres Elterngeld. Gehalt fließt in der zusätzlichen Zeit nur bei einer Teilzeitstelle.

Die Krankenversicherung bleibt in der Regel bestehen. Vor der Geburt hilft ein Blick auf den Geburtsvorbereitungskurs, denn dort fragen viele Paare erstmals nach Elternzeit.

Elternzeit früher beenden oder ändern

Auch die Gegenrichtung kennt Regeln. Nach § 16 Absatz 3 BEEG kann die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig enden. Bei der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte darf der Arbeitgeber nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Stirbt das Kind, endet die Elternzeit spätestens drei Wochen danach.

Fazit

Die Verlängerung der Elternzeit ist rechtlich gut geregelt. Wer noch Zeit im Rahmen der ersten drei Jahre hat, meldet sie mit sieben Wochen Vorlauf an. Für erklärte Zeiten zählt die Einigung mit dem Arbeitgeber. Die übertragbaren 24 Monate bis zum achten Geburtstag geben zusätzlichen Spielraum. Ein früher Antrag in Textform und eine schriftliche Bestätigung sichern den Anspruch ab.

FAQ – Häufige Fragen

Kann der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Kommt es auf den Zeitraum an. Liegt die Zeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre und ist noch nicht verbindlich festgelegt, reicht ein fristgerechter Antrag. Für bereits erklärte Zeiten braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.

Wie lange vorher muss die Verlängerung beantragt werden?

Bis zum dritten Geburtstag des Kindes gilt eine Frist von sieben Wochen. Für Zeiten zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag beträgt sie 13 Wochen. Der Antrag geht in Textform an den Arbeitgeber.

Wie lange kann Elternzeit insgesamt dauern?

Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Der Anspruch besteht bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon lassen sich bis zum achten Geburtstag aufheben.

Muss ich für die Verlängerung eine Begründung angeben?

Für den Antrag innerhalb der Frist ist keine Begründung nötig. Braucht die Verlängerung die Zustimmung des Arbeitgebers, hilft ein nachvollziehbarer Grund bei der Einigung. Ein wichtiger Grund ist nur beim Wechsel der Elternteile vorgeschrieben.

Gilt der Kündigungsschutz auch bei einer Verlängerung?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz läuft, solange die Elternzeit besteht. Er beginnt mit dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor dem Start. Eine Kündigung braucht die Zulässigerklärung der zuständigen Behörde.

Kann die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilt werden?

Ja. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen. Für weitere Abschnitte braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers. Der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag kann aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.

Wird durch eine Verlängerung auch das Elterngeld länger gezahlt?

Nein. Elterngeld und Elternzeit sind getrennte Leistungen. Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn beide Elternteile es nutzen. Die Elternzeit kann deutlich länger dauern.

Kann ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja. Erlaubt sind im Durchschnitt bis zu 32 Wochenstunden. Ein Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei mehr als 15 Beschäftigten im Betrieb. Die Teilzeit muss schriftlich beantragt werden.

Was passiert mit dem Urlaub während der Elternzeit?

Der Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Bereits erworbener Resturlaub verfällt nicht und wird ins Jahr nach der Elternzeit übertragen.

Was gilt, wenn das Kind während der Elternzeit stirbt?

Die Elternzeit endet dann spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes. So steht es im Gesetz.

Mehr zum Thema

Quellen

Nach oben scrollen