Schwangerschaftswochen – die Entwicklung im Überblick

Aktualisiert am 25.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Kurz gesagt: Eine Schwangerschaft dauert rechnerisch 40 Wochen, gezählt ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung — nicht ab der Empfängnis. Dadurch ist man rechnerisch bereits in der dritten Woche schwanger, wenn die Befruchtung stattfindet. Die 40 Wochen teilen sich in drei Abschnitte zu je etwa 13 Wochen.

Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder Hebammenberatung.

Warum ab der letzten Regel gezählt wird

Der Zeitpunkt der Befruchtung lässt sich in den meisten Fällen nicht bestimmen. Der erste Tag der letzten Blutung dagegen ist bekannt und liegt fest.

Deshalb hat sich diese Zählung durchgesetzt. Sie führt allerdings dazu, dass die ersten beiden Schwangerschaftswochen rechnerisch dazugehören, obwohl noch keine Schwangerschaft besteht.

Der errechnete Termin liegt 280 Tage nach diesem Tag. Nur etwa vier Prozent der Kinder kommen genau dann zur Welt; die meisten in den zwei Wochen davor oder danach.

Das erste Trimester: Woche 1 bis 12

In dieser Phase entstehen alle Organe. Nach etwa drei Wochen beginnt das Herz zu schlagen, ab Woche sechs bis sieben ist es im Ultraschall sichtbar.

Für die Schwangere ist es oft die anstrengendste Zeit: Übelkeit, Müdigkeit und Spannungsgefühl in der Brust sind häufig. Die Übelkeit beginnt meist um Woche sechs und lässt gegen Woche zwölf bis vierzehn nach.

Am Ende dieses Abschnitts ist das Kind etwa fünf bis sechs Zentimeter groß. Das Risiko einer Fehlgeburt sinkt danach deutlich.

Das zweite Trimester: Woche 13 bis 27

Die meisten Frauen empfinden diese Zeit als die angenehmste. Übelkeit und Müdigkeit lassen nach, der Bauch wird sichtbar, das Kind beginnt sich zu bewegen.

Erste Kindsbewegungen spürt man beim ersten Kind meist zwischen Woche 18 und 22, bei weiteren Schwangerschaften früher. Sie fühlen sich anfangs an wie Blubbern.

Zwischen Woche 19 und 22 findet die zweite große Ultraschalluntersuchung statt. Am Ende des Abschnitts wiegt das Kind etwa ein Kilogramm.

Das dritte Trimester: Woche 28 bis 40

Das Kind nimmt stark an Gewicht zu und die Lunge reift. Ab Woche 37 gilt die Schwangerschaft als reif ausgetragen.

Für die Schwangere werden Rückenschmerzen, Sodbrennen, Kurzatmigkeit und Schlafprobleme häufiger. Übungswehen treten auf und sind normal.

Ab Woche 30 finden die Vorsorgeuntersuchungen alle zwei Wochen statt, ab Woche 36 wöchentlich.

Die Vorsorgeuntersuchungen

  • Erstuntersuchung mit Anamnese, Blutuntersuchung und Mutterpass
  • Erster Ultraschall zwischen Woche 9 und 12
  • Zweiter Ultraschall zwischen Woche 19 und 22
  • Zuckerbelastungstest zwischen Woche 24 und 28
  • Dritter Ultraschall zwischen Woche 29 und 32
  • Test auf Streptokokken der Gruppe B gegen Ende

Alle Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert. Er sollte ab dem ersten Termin immer dabei sein.

Was ins erste Trimester gehört

Folsäure. Idealerweise schon vor der Schwangerschaft, mindestens bis zum Ende des dritten Monats. Sie senkt das Risiko für Neuralrohrdefekte deutlich.

Jod nach ärztlicher Empfehlung.

Kein Alkohol. Für Alkohol in der Schwangerschaft gibt es keine als sicher geltende Menge.

Nicht rauchen, auch nicht passiv.

Medikamente prüfen lassen, auch frei verkäufliche.

Rechte und Fristen

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.

Der Arbeitgeber sollte informiert werden, sobald man möchte — eine Pflicht dazu besteht nicht, aber erst danach greifen die Schutzvorschriften.

Elterngeld wird nach der Geburt beantragt, rückwirkend höchstens für drei Monate. Die Anmeldung eines Kitaplatzes lohnt in vielen Städten bereits während der Schwangerschaft.

Wann man nicht warten sollte

  • Blutungen
  • Anhaltende starke Schmerzen im Unterbauch
  • Fruchtwasserabgang
  • Nachlassende Kindsbewegungen im dritten Trimester
  • Starke Kopfschmerzen mit Sehstörungen oder plötzliche Schwellungen
  • Fieber

Vorsorge und die Frage der Zusatzleistungen

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen decken das Nötige ab und werden von den Krankenkassen bezahlt. Daneben werden zahlreiche Zusatzleistungen angeboten — zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Bluttests, Screenings.

Manche davon sind sinnvoll, andere liefern vor allem Unsicherheit. Vor jeder Zusage lohnen zwei Fragen: Was ändert sich durch das Ergebnis, und was mache ich, wenn es auffällig ist?

Wer die Antwort auf die zweite Frage nicht kennt, sollte den Test in Ruhe besprechen, bevor er ihn machen lässt.

Der errechnete Termin und die Zeit danach

Wird der Termin überschritten, spricht man ab Woche 40 plus 1 von einer Terminüberschreitung, ab Woche 42 von einer Übertragung.

Ab dem errechneten Termin finden engmaschigere Kontrollen statt, meist alle zwei Tage mit Ultraschall und Wehenschreiber. Über eine Einleitung wird üblicherweise gegen Ende der 41. Woche gesprochen.

Für die Schwangere ist diese Zeit oft die zermürbendste. Hilfreich ist, keine Termine für die Wochen danach fest einzuplanen und Anfragen aus dem Umfeld freundlich abzublocken.

Arbeiten in der Schwangerschaft

Nach der Mitteilung an den Arbeitgeber muss dieser eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und den Arbeitsplatz gegebenenfalls anpassen. Verboten sind unter anderem schweres Heben, Akkordarbeit, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie der Umgang mit Gefahrstoffen.

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist etwas anderes als eine Krankschreibung: Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, bei Krankheit gelten die üblichen Regeln.

Wer sich unsicher ist, findet bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und bei den Gewerkschaften kostenfreie Auskunft.

Häufige Fragen

Ab wann wird gezählt?

Ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.

Wie lange dauert eine Schwangerschaft?

Rechnerisch 40 Wochen.

Wann spürt man das Kind?

Meist zwischen Woche 18 und 22.

Wann ist der große Ultraschall?

Zwischen Woche 19 und 22.

Ab wann gilt ein Kind als reif?

Ab Woche 37.

Kommen Kinder am errechneten Termin?

Nur etwa vier Prozent.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Termin.

Wie lange nimmt man Folsäure?

Mindestens bis zum Ende des dritten Monats.

Was gilt als Terminüberschreitung?

Ab Woche 40 plus 1, ab Woche 42 spricht man von Übertragung.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Eine ärztliche Anordnung, bei der der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Rieke Sander schreibt fuer elternerlebnis.de ueber Familienalltag und die Fragen, die dabei aufkommen.


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