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Kind krank: Wie viele Tage stehen Eltern 2026 zu?

Aktualisiert am 17.10.2026 · Lesezeit 5 Min.

Titelbild: Lewis W. Hine for the National Child Labor Committee via Wikimedia Commons (Public domain)

Kurzantwort: Im Jahr 2026 stehen dir je Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu, Alleinerziehenden 30. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 35 Tage je Elternteil, für Alleinerziehende höchstens 70. Das regelt § 45 Absatz 2a SGB V. Voraussetzung: Du bist gesetzlich versichert, dein Kind ist jünger als zwölf, und die Kinderarztpraxis stellt eine Bescheinigung aus.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Morgens um sieben ist die Stirn heiß, die Kita fällt aus, und du hast eine Frage: Wie viele Tage darfst du zu Hause bleiben, ohne dass es Ärger oder Geld kostet? Die Antwort steht im Sozialgesetzbuch, und sie hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert.

Für 2026 gilt eine erhöhte Zahl an Tagen. Ob sie 2027 weiterläuft, steht im Gesetz noch nicht. Hier findest du die Regeln, die Beträge und den Ablauf, damit du am kranken Morgen nichts nachschlagen musst.

Die Zahlen für 2026

§ 45 SGB V nennt zwei Stufen. Die Grundregel in Absatz 2 lautet: 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage im Jahr.

Absatz 2a hebt diese Werte für das Kalenderjahr 2026 an:

  • 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil
  • 30 Arbeitstage je Kind für Alleinerziehende
  • höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil bei mehreren Kindern
  • höchstens 70 Arbeitstage für Alleinerziehende bei mehreren Kindern

Ein Beispiel: Ihr habt zwei Kinder und arbeitet beide. Dann hat jeder von euch 15 Tage für das erste und 15 Tage für das zweite Kind, zusammen 30. Die Obergrenze von 35 greift erst ab drei Kindern.

Die Tage zählen je Kalenderjahr. Was du 2026 nicht nutzt, verfällt am 31. Dezember. Ein Kind, das im Dezember krank wird, kostet also Tage aus dem alten Jahr, ab Januar beginnt die Zählung neu.

Was ab 2027 gilt

Im Gesetzestext steht die Erhöhung ausdrücklich nur für 2026. Ohne eine neue Änderung fällt die Zahl 2027 auf die Grundregel von 10 beziehungsweise 20 Tagen zurück. Ob der Bundestag verlängert, war beim Schreiben dieses Textes nicht entschieden. Prüfe das Ende 2026 bei deiner Krankenkasse.

Wer die Tage bekommt

Das Gesetz stellt vier Bedingungen:

  • Du bist gesetzlich krankenversichert und hast selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Dein Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert, meist über die Familienversicherung.
  • Dein Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
  • Niemand sonst in deinem Haushalt kann das Kind betreuen.

Beide Elternteile haben den Anspruch getrennt. Der Vater kann seine 15 Tage nehmen, die Mutter ihre 15. Eine Übertragung von Tagen auf den anderen Elternteil ist laut Bundesgesundheitsministerium nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, dessen Beschäftigter seine Tage bereits ausgeschöpft hat.

Privat Versicherte bekommen kein Kinderkrankengeld. Minijobber ebenfalls nicht. Beide Gruppen haben aber nach § 45 Absatz 5 SGB V das Recht auf unbezahlte Freistellung.

So viel Geld gibt es

Das Kinderkrankengeld zahlt die Krankenkasse. Es beträgt 90 Prozent deines ausgefallenen Nettolohns. Hast du in den zwölf Monaten davor Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bekommen, sind es 100 Prozent.

Nach oben gibt es eine Grenze: 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, das sind 193,75 Euro je Kalendertag. Das Kinderkrankengeld endet damit bei 135,63 Euro pro Tag. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr.

Selbstständige mit Krankengeldanspruch erhalten 70 Prozent ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens.

Ablauf am kranken Morgen

Der Ablauf hat vier Schritte:

  • Arbeitgeber informieren. Ruf an oder schreib, bevor dein Arbeitstag beginnt.
  • Bescheinigung holen. Die Kinderarztpraxis stellt die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ aus. Frag in der Praxis, ob das telefonisch geht.
  • Bescheinigung einreichen. Ein Teil geht an die Krankenkasse, ein Teil an den Arbeitgeber. Viele Kassen nehmen Uploads über App oder Portal.
  • Arbeitgeber meldet den Verdienstausfall. Erst danach berechnet die Kasse den Betrag.

Du musst die Tage nicht am Stück nehmen. Laut Bundesgesundheitsministerium kannst du sie einzeln einsetzen, etwa an zwei von fünf Tagen in einer Woche. Auch im Homeoffice brauchst du die Bescheinigung, wenn du Kinderkrankengeld willst.

Wenn der Arbeitgeber weiterzahlt

Manche Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen bezahlte Freistellung nach § 616 BGB vor. Dann zahlt der Arbeitgeber für eine kurze Zeit den Lohn weiter, und für diese Tage gibt es kein Kinderkrankengeld. Viele Verträge schließen § 616 BGB aber aus. Schau in deinen Vertrag, bevor du planst.

Sonderfälle

Krankenhaus. Wirst du als Begleitperson mit deinem Kind stationär aufgenommen, gibt es nach § 45 Absatz 1a SGB V Kinderkrankengeld für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme. Diese Tage werden nicht von den 15 Tagen abgezogen.

Schwerstkranke Kinder. Bei einer Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung gilt nach Absatz 4 keine zeitliche Begrenzung. Der Anspruch steht einem Elternteil zu.

Freistellung. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach Absatz 3 kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Dein Arbeitgeber muss dich freistellen, solange die Voraussetzungen vorliegen.

Häufige Fragen

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage.

Zählen Wochenenden mit?

Nein. Das Gesetz spricht von Arbeitstagen. Ein Samstag zählt nur, wenn du an diesem Tag regulär arbeitest.

Brauche ich ab dem ersten Tag eine Bescheinigung?

Die Krankenkasse zahlt nur mit ärztlichem Zeugnis. Kläre mit deiner Kasse, ab welchem Tag sie es verlangt, und hol es im Zweifel gleich am ersten Tag.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich privat versichert bin?

Nein. Du hast nur das Recht auf unbezahlte Freistellung. Was dein privater Tarif in diesem Fall leistet, steht in deinen Vertragsbedingungen.

Kann mein Partner meine Tage übernehmen?

Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, bei dem die Tage schon aufgebraucht sind. Ein automatisches Recht darauf gibt es nicht.

Was passiert mit nicht genutzten Tagen?

Sie verfallen mit dem Jahresende. Eine Übertragung ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Von Milena Fust, Redaktion elternerlebnis.de. Rechtliche Angaben werden am Gesetzestext geprueft.


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