Adoption in Deutschland: Ablauf und Voraussetzungen

Veröffentlicht am 29.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Eine Adoption in Deutschland läuft über die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts, eine Eignungsprüfung der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine Adoptionspflegezeit, bevor das Familiengericht die Adoption endgültig ausspricht. Bewerberinnen und Bewerber müssen volljährig sein und eine stabile Lebenssituation nachweisen.

Kurzantwort: Eine Adoption läuft über Bewerbung bei der Adoptionsvermittlungsstelle, Eignungsprüfung, Adoptionspflegezeit und abschließende Entscheidung durch das Familiengericht. Der gesamte Prozess dauert meist mehrere Jahre.

Wer darf in Deutschland ein Kind adoptieren?

Adoptieren dürfen verheiratete Paare gemeinsam sowie, seit Oktober 2017, auch gleichgeschlechtliche Ehepaare mit vollen Adoptionsrechten. Auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren, wenn sie die Eignungsprüfung bestehen. Unverheiratete Paare können unter bestimmten Voraussetzungen das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners adoptieren, etwa wenn sie seit mindestens vier Jahren zusammenleben oder bereits gemeinsame Kinder haben.

Ablauf: Von der Bewerbung bis zur Adoption

Der Prozess beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamts. Dort erhalten Bewerberinnen und Bewerber Informationen über die Situation adoptionsvermittelter Kinder und die rechtliche Bedeutung einer Adoption. Anschließend folgt die sogenannte Eignungsprüfung, bei der Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit die persönliche, wirtschaftliche und familiäre Situation der Bewerbenden einschätzen.

Schritt Inhalt
1. Beratung Informationsgespräch bei der Adoptionsvermittlungsstelle
2. Eignungsprüfung Prüfung von Lebenssituation, Stabilität und Motivation
3. Vermittlung Zusammenführung mit einem passenden Kind
4. Adoptionspflege Begleitete Probezeit vor der endgültigen Entscheidung
5. Familiengericht Rechtskräftiger Adoptionsbeschluss

Die Adoptionspflegezeit als Bewährungsphase

Bevor das Kind rechtlich als adoptiert gilt, lebt es zunächst in einer sogenannten Adoptionspflege bei der neuen Familie. Diese Zeit dient dazu zu beobachten, ob sich Kind und Familie aneinander gewöhnen und eine tragfähige Bindung entsteht. Während dieser Phase begleitet die Adoptionsvermittlungsstelle die Familie mit Beratung, bevor am Ende eine fachliche Einschätzung an das Familiengericht geht.

Die Rolle des Familiengerichts

Erst das Familiengericht spricht die Adoption rechtskräftig aus. Es kann dafür ein Gutachten der Adoptionsvermittlungsstelle zum Kindeswohl einholen und prüft, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Erst mit dem gerichtlichen Beschluss ist die Adoption vollständig wirksam, vorher besteht rechtlich noch keine endgültige Eltern-Kind-Beziehung im rechtlichen Sinn.

Kurzantwort: Erst der rechtskräftige Beschluss des Familiengerichts macht eine Adoption endgültig. Bis dahin durchläuft die Familie Beratung, Eignungsprüfung und eine begleitete Adoptionspflegezeit.

Rechtliche Folgen einer Adoption

Mit der Adoption eines minderjährigen Kindes erlischt in der Regel das rechtliche Verhältnis zu den leiblichen Eltern vollständig. Das adoptierte Kind erhält stattdessen die vollen rechtlichen Ansprüche eines leiblichen Kindes gegenüber den Adoptiveltern, einschließlich des gesetzlichen Erbrechts. Bei der Adoption Erwachsener bleiben die Wirkungen dagegen eingeschränkter, hier bestehen meist weiterhin Bindungen zur ursprünglichen Familie.

Wie lange dauert eine Adoption in Deutschland?

Ein verlässliches Datum lässt sich für den gesamten Prozess kaum nennen, weil die Dauer stark vom Einzelfall abhängt. Zwischen erstem Beratungsgespräch, Eignungsprüfung, Vermittlung eines passenden Kindes, Adoptionspflegezeit und gerichtlicher Entscheidung vergehen in der Praxis häufig mehrere Jahre. Besonders die Wartezeit bis zur Vermittlung eines Kindes kann sich hinziehen, weil deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber infrage kommen als Kinder zur Adoption freigegeben werden.

Adoption im Ausland: Was zusätzlich gilt

Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, wendet sich zunächst an die Zentrale Adoptionsstelle des zuständigen Landesjugendamts oder an eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle. Das Bundesamt für Justiz ist als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zwar nicht selbst für die Vermittlung einzelner Kinder zuständig, wird aber am gerichtlichen Anerkennungsverfahren beteiligt, das die im Ausland ausgesprochene Adoption rechtlich wirksam werden lässt. Dieses zusätzliche Verfahren macht eine Auslandsadoption in der Regel aufwendiger und langwieriger als eine inländische Adoption.

Offene Adoption und Kontakt zur Herkunftsfamilie

Viele Adoptionsvermittlungsstellen setzen heute auf eine sogenannte offene oder halboffene Adoption, bei der ein gewisser Kontakt zur leiblichen Familie erhalten bleibt, etwa über Briefe oder gelegentliche Treffen. Diese Form soll dem adoptierten Kind helfen, die eigene Herkunft besser zu verstehen und Fragen zur eigenen Geschichte altersgerecht beantwortet zu bekommen. Ob und in welchem Umfang ein solcher Kontakt stattfindet, wird individuell zwischen allen Beteiligten und den begleitenden Fachkräften besprochen.

Unabhängig von der gewählten Form hat jedes adoptierte Kind später das Recht, Einsicht in die eigenen Herkunftsunterlagen zu nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand über die eigene Abstammung im Unklaren bleibt, auch wenn die Adoption in jungen Jahren stattgefunden hat und zunächst kein Kontakt zur Herkunftsfamilie bestand.

Fazit

Eine Adoption in Deutschland ist ein mehrstufiger, sorgfältig begleiteter Prozess aus Beratung, Eignungsprüfung, Adoptionspflegezeit und abschließender Gerichtsentscheidung. Er dient in erster Linie dem Kindeswohl und dauert insgesamt meist deutlich länger, als viele Interessierte zu Beginn erwarten.

FAQ – Häufige Fragen

Wer darf in Deutschland ein Kind adoptieren?

Verheiratete Paare, seit 2017 auch gleichgeschlechtliche Ehepaare, sowie Einzelpersonen, sofern sie die Eignungsprüfung bestehen.

Wo meldet man sich für eine Adoption an?

Bei der Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts.

Was prüft die Eignungsprüfung bei einer Adoption?

Persönliche, wirtschaftliche und familiäre Stabilität sowie die Motivation der Bewerberinnen und Bewerber.

Was ist die Adoptionspflegezeit?

Eine begleitete Probezeit, in der das Kind bereits bei der neuen Familie lebt, bevor das Familiengericht endgültig entscheidet.

Wer entscheidet endgültig über eine Adoption?

Das zuständige Familiengericht spricht den rechtskräftigen Adoptionsbeschluss aus.

Was passiert rechtlich mit den leiblichen Eltern nach einer Adoption?

Bei minderjährigen Kindern erlischt das rechtliche Verhältnis zu den leiblichen Eltern in der Regel vollständig.

Hat ein adoptiertes Kind ein Erbrecht gegenüber den Adoptiveltern?

Ja, es erhält die vollen rechtlichen Ansprüche eines leiblichen Kindes, einschließlich des gesetzlichen Erbrechts.

Können unverheiratete Paare gemeinsam adoptieren?

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen das Kind der Partnerin oder des Partners adoptieren, eine gemeinsame Fremdadoption ist eingeschränkter geregelt.

Wie lange dauert eine Adoption in Deutschland insgesamt?

Von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Entscheidung vergehen in der Praxis häufig mehrere Jahre.

Warum dauert die Vermittlung eines Kindes oft so lange?

Es gibt deutlich mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden.

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Quellen

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